Kanzlei für Arbeitsrecht Barbara Dittmann

Barbara Dittmann,
LL.M (University of Exeter),

Kanzlei für
Arbeitsrecht

Persönliche Betreuung Direkter Kontakt zur Fachanwältin

Wer bin ich

Herzlich willkommen in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht. Ich berate Menschen und Unternehmen, die Verantwortung übernehmen und Arbeitsbeziehungen auf Augenhöhe gestalten wollen. Dazu gehören Personalabteilungen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Alle vier Gruppen haben unterschiedliche Rollen, aber ein gemeinsames Interesse: rechtlich saubere, wirtschaftlich sinnvolle und menschlich respektvolle Lösungen.

1.

Arbeitgeber

2.

Führungskräfte

3.

Arbeitnehmer

4.

Betriebsräte

Arbeitsrechtliche Vertretung mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsstärke

Wofür ich stehe

Arbeitsrecht ist für mich kein Lagerrecht. Moderne Arbeitswelt funktioniert nicht mit Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer oder Betriebsrat gegen HR, sondern mit klaren Rollen und gegenseitigem Respekt. Rechtliche Gestaltungsspielräume sollen genutzt werden, ohne die Zusammenarbeit zu beschädigen. Wirtschaftliches Wachstum und der Schutz der Beschäftigten schließen sich nicht aus. Voraussetzung ist ein sachlicher, lösungsorientierter Umgang.

Ihr Fall bleibt in einer Hand, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.

Was Sie mir bitte vorab zusenden

Unser erster Termin

Hilfreiche Unterlagen – wenn vorhanden

arbeitsrecht in Wiesbaden

Themen, die mir
wichtig sind

Betriebliches Eingliederungsmanagement und mentale Gesundheit

Krankheitsbedingte Ausfälle sind
ein echter Wirtschaftsfaktor. Ein professionelles BEM mit rechtssicheren Einladungen, aktuellen
Mustern und klaren Abläufen stärkt die Mitarbeiterbindung und sichert zugleich Arbeitgeberrechte.

Digitalisierung und Beschäftigtendatenschutz

Der spezielle Beschäftigtendatenschutz ist bis heute nicht gesetzlich umgesetzt. Trotzdem nutzen Unternehmen neue Software und HR Systeme. Hier braucht es Betriebsräte, die Überwachungsdruck begrenzen, und Arbeitgeber, die ihre
datenschutzrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Ich unterstütze beide Seiten dabei, die
Mitbestimmung auf das rechtlich Gebotene zu konzentrieren und Projekte nicht zu blockieren.

Trennung und Kündigungsschutz

Bei Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Es gilt die 3-Wochen-Frist des §4 S.1 KSchG.

Wenn Sie nicht fristgerecht Kündigungsschutzklage einreichen hat das zur Folge, dass eine an sich unberechtigte Kündigung wirksam wird. Vereinbaren Sie deshalb schnell einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen und Ihre Rechte zu wahren!

Kontakt aufnehmen

Kanzlei für Arbeitsrecht
Barbara Dittmann, LL.M (University of Exeter), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Adresse

Abeggstraße 2
65193 Wiesbaden

Kontakt

Email:  info@arbeitsrecht-dittmann.de

Telefon: 0611 9500 77 80
Telefax: 0611 950 77 81

Ich berate Sie gerne

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