Kanzlei für Arbeitsrecht Barbara Dittmann

Arbeitnehmer

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Ich sichere Ihre Rechte

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Dann ist Tempo entscheidend: Nach Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Läuft diese Frist ab, wird selbst eine an sich unwirksame Kündigung wirksam. 

Ich vertrete Sie konsequent – mit Blick auf Ihre Abfindung, Ihre weitere berufliche Perspektive und Ihre persönliche Lebenssituation. In Wiesbaden und bundesweit.

Soforthilfe bei Kündigung – was jetzt wichtig ist

Im ersten Gespräch definieren wir Ihr Hauptziel. Darauf aufbauend entwickle ich eine Strategie für Gütetermin, Kammertermin und Vergleichsverhandlungen

Abfindung im Fokus – wovon Ihre Chancen abhängen

Ich bewerte Ihren Fall realistisch – ohne Pauschalversprechen, mit klarer Linie in der Verhandlung.

Ich berate Sie gerne

Kündigung jetzt prüfen lassen