Arbeitnehmer
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Ich sichere Ihre Rechte
Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Dann ist Tempo entscheidend: Nach Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Läuft diese Frist ab, wird selbst eine an sich unwirksame Kündigung wirksam.
Ich vertrete Sie konsequent – mit Blick auf Ihre Abfindung, Ihre weitere berufliche Perspektive und Ihre persönliche Lebenssituation. In Wiesbaden und bundesweit.
Soforthilfe bei Kündigung – was jetzt wichtig ist
- Frist sichern: 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung unbedingt beachten!
- Nichts vorschnell unterschreiben – insbesondere keinen Aufhebungsvertrag ohne Prüfung (u.a. Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld)
- Ziel klären: Wollen Sie vor allem eine Abfindung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses?
Im ersten Gespräch definieren wir Ihr Hauptziel. Darauf aufbauend entwickle ich eine Strategie für Gütetermin, Kammertermin und Vergleichsverhandlungen
Abfindung im Fokus – wovon Ihre Chancen abhängen
- Dauer der Betriebszugehörigkeit und Höhe Ihrer Vergütung
- Prozessrisiko für den Arbeitgeber (Formfehler, Sozialauswahl, Dokumentation, Betriebsratsanhörung, Fristen)
- Art der Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personen-/krankheitsbedingt, außerordentlich)
- Unternehmensgröße, wirtschaftliche Lage und Verhandlungstiming
- Sonderkündigungsschutz, z. B. bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmandat
Ich bewerte Ihren Fall realistisch – ohne Pauschalversprechen, mit klarer Linie in der Verhandlung.